Beim Waffentransport auf der Jagdreise gibt es bekanntlich bereits in der Heimat einiges zu beachten. Doch gerade der internationale Waffentransport sollte grundlegend geplant werden, geht es hier doch über viele Reisekilometer hinweg zum erwünschten Zielort. Nachfolgend gibt ein promovierter Volljurist wichtige Hinweise zur korrekten Beförderung der Waffe.

Waffentransport mit dem Auto  

Die wenigsten Schwierigkeiten bereitet die Reise mit dem eigenen Auto. Hier ist lediglich zu beachten, dass Munition und Waffe getrennt voneinander zu halten sind und die Waffe – solange man nicht unmittelbar auf dem Weg ins Revier ist – in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren ist. Solange die Reise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfindet, sind nur der Jagdschein, die Waffenbesitzkarte und ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Wenn die Reiseroute in oder durch ein Land der Europäischen Union führt, benötigt man überdies einen Europäischen Feuerwaffenpass, der die Legitimationsgrundlage für die Einreise im innereuropäischen Verkehr darstellt.  

Waffentransport auf der Jagdreise - wichtige Formalitäten  

Die Ausstellung des Feuerwaffenpasses erfolgt durch die örtlich zuständige Waffenbehörde. Da allerdings damit nach nationalem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten noch keine unbedingte Besitzberechtigung einhergeht – sondern hierzu gegebenenfalls noch weitere Formalien zu bewältigen sind –, ist es dringend anzuraten, sich rechtzeitig vor dem Waffentransport auf der Jagdreise bei den Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate) der zu bereisenden Länder (auch der Transitländer) Auskunft darüber erteilen zu lassen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die Waffe dort besitzen und führen zu dürfen.

© Marcus Gelhard // Eine Jagdreise mit dem Auto ist waffenrechtlich am entspanntesten.

Waffentransport mit der Bahn  

Wer die Anreise mit der Bahn bewältigen will, sollte beachten, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Schusswaffen im Reisegepäck ausschließt. Derjenige, der sich gleichwohl entschließt, mit seiner Waffe in den Zug zu steigen, läuft – wenn die Waffe als solche erkannt wird – Gefahr, ohne Erstattungsanspruch von der weiteren Beförderung ausgeschlossen zu werden. Diese Beförderungsbestimmung ist misslich, da sie es Jägern erschwert, stressfrei und ökologisch zur Jagd zu reisen. Soweit die Waffe ordnungsgemäß in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition transportiert wird, dürfte die Mitnahme in der Bahn die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aber nicht infrage stellen.  

Waffentransport mit dem Flugzeug  

Die aufwändigsten Vorbereitungen hat derjenige zu treffen, der mit dem Flugzeug verreist. Hier ist es ratsam, sich rechtzeitig und am besten schriftlich Auskünfte dazu einzuholen, welche Bestimmungen das Zielland für die Einführung von Waffen zu Jagdzwecken vorsieht, welche Beschränkungen bei Waffentypen, der Zahl der Waffen sowie Munitionsmengen es gibt und welche Dokumente mitzuführen sind. Auch sollte man bereits vor der Buchung klären, ob und unter welchen Bedingungen die ins Auge gefasste Fluggesellschaft Waffen transportiert. Für eine Flugreise ist zumeist eine vorherige fristgerechte Anmeldung der Waffe notwendig. Die zur Waffe gehörende Munition ist von dieser getrennt im Reisegepäck, aber niemals im Handgepäck zu verstauen. Man sollte vor dem Abflug mit der Waffe sehr viel früher als gewöhnlich am Flughafen erscheinen, da auch hier diverse Formalitäten zu erledigen sind.

© Marcus Gelhard // Waffe und Munition sollten stets getrennt aufbewahrt werden.

Frühzeitig Einchecken  

Zunächst begibt man sich beim Waffentransport auf der Jagdreise zum Check-in-Schalter und weist dort auf die mitgeführte Waffe hin. Die Mitarbeiter der Fluglinie werden dann die Bundespolizei hinzuziehen, die die Waffe mit den vorzulegenden Dokumenten (Jagdschein und Waffenbesitzkarte) abgleicht. Anschließend wird die Waffe über den Sperrgepäckschalter und zumeist von Hand verladen, um ein Abhandenkommen auszuschließen. Insbesondere bei Reisen ins nichteuropäische Ausland sollte vorab die Zollstelle des Flughafens aufgesucht werden. Grundsätzlich müssen zwar bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waffen und Zubehör keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie in unverändertem Zustand wieder eingeführt werden. Die zentrale Informationsstelle des deutschen Zolls weist aber darauf hin, dass als Nachweis hierfür dafür das Auskunftsblatt INF3 für Rückwaren zu verwenden sei. Die Vorlage der deutschen Waffenbesitzkarte reiche als Rückwarennachweis nicht aus.  

Wichtige Formulare beim Waffentransport auf der Jagdreise  

Beim Ausfüllen des Formulars sollte darauf geachtet werden, dass auch alle anderen wertvollen Gegenstände, insbesondere das Zielfernrohr und das Fernglas, mit ihrer jeweiligen Seriennummer erfasst werden. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die Waffe beispielsweise nicht mit einem preiswerten „No-Name“-Zielfernrohr ausgeführt und mit einem deutlich günstiger als hier erhältlichen Markenzielfernrohr wieder eingeführt wird, ohne hierfür die an sich fällige Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Nach dem Rückflug führt der erste Weg beim Waffentransport auf der Jagdreise wieder zum Zoll. Da es sich bei Schusswaffen um deklarationspflichtige Waren handelt, ist am Zoll immer der „rote Ausgang“ zu benutzen. Waffen und Munition sind hier mit dem vor der Reise beim Zoll ausgefüllten INF3-Formular anzumelden. Es sei darauf hingewiesen, dass auch Trophäen anmeldepflichtig sind.

© Marcus Gelhard // Auch bei anderen Fortbewegungsmitteln sollte voher der rechtliche Rahmen gecheckt werden.

Teaser- und Kopfbild: Marcus Gelhard